Erst ab 25. Januar droht Bußgeld in Höhe von 250 Euro

FFP2 Masken ab heute Pflicht

18.01.2021

Und wieder gibt es in Bayern eine Verschärfung der Corona-Regeln: seit heute muss eine sog. FFP2-Maske beim Einkaufen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Arztpraxen, auf dem Wochenmarkt und bei Therapeuten getragen werden.

Es reicht nicht mehr aus, einen Schal hochzuziehen oder eine „klassische“ Maske zu tragen, wie es bislang hauptsächlich der Fall war.

Ausgenommen von der neuen Verschärfung sind lediglich Kinder bis zum Alter von 15 Jahren und Gottesdienstbesucher.

Die bayerische Staatsregierung kommt zu dem Entschluss, dass eine FFP2-Maske deutlich besser vor der Übertragung von COVID19 schützt.

Wer sich noch keine FFP2-Maske gekauft hat, der muss nicht direkt mit einem Bußgeld rechnen, wenn er in Bussen, der Bahn, beim Einkaufen oder in Arztpraxen mit einer herkömmlichen Maske kontrolliert wird.

Noch bis zum 24. Januar gilt eine sog. Kulanzwoche, in der das Bußgeld in Höhe von 250 Euro noch nicht erhoben wird.

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